Auf Anfrage des Tagesspiegels hat Finanzsenator Stefan Evers (CDU) folgendes geantwortet:
„Wie Sie wissen, laufen derzeit Gespräche der zuständigen Senatsverwaltungen mit der Rentenversicherung und dem BMAS mit dem Ziel, die über Jahrzehnte bundesweit geübte Praxis, Honorarkräfte im Bereich von Musikschulen und Volkshochschulen einzusetzen, auch für die Zukunft rechtssicher zu ermöglichen. Hierbei gilt es insbesondere einerseits die Rechtsauffassung der Rentenversicherung zu erörtern, andererseits mit dem BMAS über ggf. zur Erreichung dieses Ziels notwendige Rechtsanpassungen zu sprechen. Den Ergebnissen dieser Gespräche können und wollen wir von hier aus nicht vorgreifen. Grundsätzlich haben wir jedes Interesse daran, dass der Bund schnellstmöglich die notwendige Rechtssicherheit für die betroffenen Kommunen schafft, da ansonsten bundesweit schmerzhafte Kürzungen solcher Bildungsangebote drohen.
Eine Kürzung der Mittel zur Finanzierung von Angeboten der Musikschulen und Volkshochschulen ist unsererseits nicht vorgesehen.“
Dennis Haustein (CDU) sagt dazu außerdem:
„Im Moment steht noch die Bewertung des Berliner 3-Säulen-Modells und unsere Vorstellung zur stufenweisen Erhöhung der Festanstellungsquote durch die Rentenversicherung aus. Unabhängig davon gibt es noch Verhandlungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die auch für die öffentlichen Musikschulen hier von Bedeutung sind und deren Abschluss für Januar angekündigt ist. Eine vom Bundesministerium eingesetzte Arbeitsgruppe hat sich auch wegen des Umfangs der Veränderung für eine Übergangsfrist ausgesprochen. Weitere feststehende Informationen liegen derzeit nicht vor. Sobald es endlich eine abschließende Behandlung der Rentenversicherung und des BMAS gibt, werde ich mich bei den im kommenden Frühjahr beginnenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 dafür einsetzen, dass die Ergebnisse auch Berücksichtigung finden.“